DORA2026-02-1411 min Lesezeit

Voluntary Cyber Threat Reporting Under DORA Article 19(2): Why You Should

Voluntary Cyber Threat Reporting Under DORA Article 19(2): Why You Should

Einleitung (350 Worte)

Die Welt der Finanzdienstleistungen befindet sich im ständigen Wandel, insbesondere in Bezug auf die Informationssicherheit und die Cyber-Bedrohungsabwehr. Mit der Einführung der Digital Operational Resilience Act (DORA) durch die europäische Finanzaufsicht hat sich die Bedeutung von Cyber-Sicherheitsrichtlinien und -berichterstattung verstärkt. Trotz der verbindlichen Pflichten zur Berichterstattung gibt es eine willkürliche Berichterstattung von Cyber-Bedrohungen, wie in Artikel 19(2) von DORA festgelegt. Einige Organisationen mögen aufgrund von Identitätsschutzbedenken oder Angst vor negativem PR auf der Seite der Verzögerung oder der Nichteinhaltung stehen. Doch was, wenn diese Haltung tatsächlich den rechtlich vorgeschriebenen Berichtspflichten widerspricht und finanzielle Strafen oder sogar das Risiko von Betriebsunterbrechungen birgt? Dieser Artikel wird genau diese Fragen untersuchen und die Gründe aufzeigen, warum eine proaktive und freiwillige Cyber-Bedrohungsberichterstattung für europäische Finanzinstitute von entscheidender Bedeutung ist.

Die europäische Finanzindustrie steht vor enormen Herausforderungen, wenn es um die Einhaltung von DORA geht. Die Bedrohung durch Cyber-Angriffe ist reichlich dokumentiert, und die finanziellen Sanktionen für Nichtbefolgung können Millionenbetrag umfassen. Des Weiteren kann ein mangelndes Vorgehen in Bezug auf die Cyber-Bedrohungsberichterstattung zu Audit-Misserfolgen führen und den Ruf eines Unternehmens beschädigen. In diesem Zusammenhang bietet der Artikel einen fundierten Einblick in die Vorteile der freiwilligen Berichterstattung und hilft den Lesern, die notwendigen Entscheidungen für ihre Organisation zu treffen.

Das Wesentliche Problem (350 Worte)

Die Cyber-Bedrohungslandschaft hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Bedrohungen sind heute schneller, komplexer und schwerer zu identifizieren als je zuvor. Trotz dieser Tatsache verfügen viele Organisationen weiterhin nicht über die notwendigen Mechanismen zur effektiven Identifizierung und Berichterstattung von Cyber-Bedrohungen. Diese Fehleinschätzung hat sich in der Vergangenheit häufig in nicht erfassten oder zu spät gemeldeten Incidents gezeigt, was zu erheblichen finanziellen Verlusten und Betriebsunterbrechungen führen kann.

Einige Institute haben Schwierigkeiten damit, die Realität der Cyber-Risiken zu begreifen und investieren nicht ausreichend in die notwendige Technologie und Schulung. Dies kann zu einem verzögerten Erkennen von Bedrohungen führen, wodurch die Möglichkeit eines effektiven und rechtzeitigen Berichts an die Finanzaufsicht beeinträchtigt wird. Artikel 19(2) von DORA legt fest, dass Finanzinstitute Cyber-Bedrohungen, die ihre kritische Infrastruktur beeinträchtigen könnten, der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu einer Reihe von Konsequenzen führen, darunter hohe Geldbußen.

Das Fehlverhalten, Cyber-Bedrohungen nicht zu melden, kann sich schnell in riesigen finanziellen Verlusten und dem Verlust an Vertrauensmomenten auswirken. Um ein konkretes Szenario zu schaffen: Eine Studie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigt, dass durchschnittlich 77.000 EUR pro Cyber-Angriff verloren werden. Diese Summe kann sich schnell in die Millionenhochststufen für größere Institute hochschaukeln, wenn mehrere Angriffe auftreten oder der Angriff besonders schwerwiegend ist. Zusätzlich dazu können Audit-Misserfolge und die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und Verzögerungen die Belastung für das Unternehmen noch weiter erhöhen.

Warum dies jetzt dringend ist (300 Worte)

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass sich die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Cyber-Sicherheit verstärkt haben. Die Bedeutung der freiwilligen Berichterstattung von Cyber-Bedrohungen unter DORA Artikel 19(2) wird dadurch noch unterstreicht. Neuere Fälle von regulatorischen Durchsetzungsmaßnahmen haben gezeigt, dass die Finanzaufsicht stärker auf Transparenz und Zusammenarbeit setzt, um Cyber-Bedrohungen effektiv bekämpfen zu können.

Darüber hinaus sind Marktkomponenten wie Kunden und Partner zunehmend gewillt, Institutionen, die ihre Cyber-Sicherheitspraktiken offenlegen und dasselbe Niveau an Informationssicherheit haben wie sie selbst, zu betrachten. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, wenn ein Unternehmen bereit ist, sich transparent und offen zu positionieren.

Die Kluft zwischen der aktuellen Praxis vieler Organisationen und den Anforderungen von DORA ist beträchtlich. Während viele Institute noch arbeiten, um ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen, können diejenigen, die die freiwillige Berichterstattung an die Finanzaufsicht umsetzen, einen signifikanten Vorteil erlangen. Dies kann dazu beitragen, den Ruf eines Unternehmens zu verbessern, das Kunden und Aufsichtsbehörden als zuverlässig und proaktiv erachtet.

In diesem Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich mit den Inhalten dieses Artikels auseinandersetzen, um zu verstehen, wie Ihre Organisation die Herausforderungen der freiwilligen Cyber-Bedrohungsberichterstattung unter DORA erfolgreich bewältigen kann. Sie werden tiefer in die Notwendigkeit eingehen und aufzeigen, wie Sie Ihre Strategie und Implementierung verbessern können, um der europäischen Finanzindustrie und den Anforderungen von DORA gerecht zu werden.

Die Lösungs-Framework (400 Wörter)

Die Meldung von Cyber-Bedrohungen gemäß DORA Artikel 19(2) erfordert einen schrittweisen Ansatz, um ein effektives und rechtmäßiges Meldeverfahren zu schaffen. Hier sind einige konkrete Empfehlungen zur Implementierung:

  1. Identifizierung von Bedrohungen: Zunächst müssen Sie in der Lage sein, Cyber-Bedrohungen zu identifizieren. Hierfür sollten Sie einen Security-Informations- und -Einsatz-Management-System (SIEM) implementieren, das die Sammlung und Analyse von Daten ermöglicht, um potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Der Artikel 19(1) DORA verlangt, dass Institute "angemessene Maßnahmen zur Identifizierung von Cyber-Bedrohungen einleiten und beurteilen".

  2. Entwicklung eines Meldeverfahrens: Nachdem eine Bedrohung identifiziert wurde, benötigen Sie ein Verfahren, um die Meldung durchzuführen. Dies sollte ein schriftliches Protokoll umfassen, das denfluss, die Umfang, die Art der Bedrohung und die getroffenen Gegenstände beschreibt. Artikel 19(2) DORA fordert Institute auf, "entsprechende Informationen zur Finanzaufsicht zu übermitteln".

  3. Datenschutz und Informationssicherheit: Die gesammelten Daten müssen gemäß der DSGVO und anderen Informationssicherheitsrichtlinien geschützt sein. Dies beinhaltet sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Integrität der Informationen zu gewährleisten.

  4. Schnellere Reaktionszeiten: Ein gutes System ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Bedrohungen. Dies erfordert eine starke Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen wie IT, Compliance und Risikomanagement.

  5. Fortlaufende Überwachung und Anpassung: "Gut" bedeutet, dass Sie nicht nur die Meldung durchführen, sondern auch ständig überwachen, ob das Verfahren funktioniert und bei Bedarf anpassen. Dies wird durch regelmäßige Audits und Bewertungen erreicht, die gemäß DORA Art. 19(3) durchgeführt werden müssen.

"Nur über den Berg" beinhaltet hingegen, dass Sie die minimalen Anforderungen erfüllen, ohne tiefgreifende Investitionen in einen verantwortungsvollen und effektiven Prozess zu tätigen. Dies könnte jedoch zu einer erhöhten Risikobelastung und möglicherweise zu Sanktionen durch die Finanzaufsicht führen.

Common Mistakes to Avoid (300 Wörter)

Es gibt mehrere Fehler, die Organisationen beim freiwilligen Berichten von Cyber-Bedrohungen machen. Hier sind die Top 5:

  1. Unzureichende Identifikationsmethoden: Viele Institute identifizieren Cyber-Bedrohungen nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig. Sie fehlen an einer robusten SIEM-Lösung oder einer effizienten Methode zur Klassifizierung und Bewertung von Bedrohungen. Stattdessen sollten sie eine umfassende Sicherheitsstrategie implementieren und regelmäßige Audits durchführen, um die Effektivität der Identifikationsmethoden zu überprüfen.

  2. Fehlende oder unklare Protokolle: Einige Institute haben keine klar definierten Protokolle für die Meldung von Cyber-Bedrohungen. Dies kann dazu führen, dass wichtige Informationen nicht gemeldet werden oder dass Meldung verzögert wird. Sie sollten Protokolle entwickeln, die die gesamte Meldungskette von der Identifikation bis zur Übermittlung an die Finanzaufsicht abdecken.

  3. Nicht berücksichtigte Datenschutzaspekte: In der Eile, Cyber-Bedrohungen zu melden, können Datenschutzaspekte manchmal außer Acht gelassen werden. Dies kann zu rechtlichen Verstößen gegen die DSGVO führen. Sie sollten sicherstellen, dass alle Aspekte der Datenverarbeitung gemäß der DSGVO und anderen relevanten Datenschutzrichtlinien geschützt sind.

  4. Schwache Zusammenarbeit zwischen Abteilungen: Wenn die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen wie IT, Compliance und Risikomanagement nicht ausreichend ist, kann dies zu unzureichenden Meldungen führen. Es ist wichtig, eine starke interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern und ein gemeinsames Verständnis der Meldeverpflichtungen zu schaffen.

  5. Fehlende Anpassung an Veränderungen: Die Cyber-Bedrohungslage verändert sich ständig. Institute, die ihre Meldeverfahren nicht an neue Bedrohungen anpassen, sind anfällig für erhöhte Risiken. Sie sollten regelmäßige Bewertungen durchführen und die Meldeverfahren anpassen, wenn sich die Bedrohungsläge ändert.

Tools and Approaches (400 Wörter)

Für die Umsetzung des Lösungsframeworks stehen verschiedene Tools und Ansätze zur Verfügung:

  1. Manuelle Vorgehensweise: Eine manuelle Vorgehensweise kann für kleinere Institute oder für weniger frequente Meldungen von Cyber-Bedrohungen funktionieren. Sie bietet die Möglichkeit, eine persönliche und detaillierte Aufmerksamkeit auf jede Meldung zu richten. Allerdings kann sie zeitaufwändig und fehleranfällig sein und ist nicht skalierbar, wenn die Anzahl der Bedrohungen zunimmt.

  2. Tabellenkalkulations-/GRC-Ansatz: Viele Institute verwenden Tabellenkalkulationsprogramme oder Governance, Risk, and Compliance (GRC)-Lösungen, um ihre Berichterstattung zu verwalten. Diese Tools haben ihre Vorteile wie die Möglichkeit, mehrere Prozesse und Daten in einem zentralen Ort zu verwalten. Jedoch können sie bei der Erfassung von Echtzeit-Daten oder der automatischen Sammlung von Beweisen limitiert sein.

  3. Automatisierte Compliance-Plattformen: Automatische Compliance-Plattformen wie Matproof können die Meldung von Cyber-Bedrohungen erheblich erleichtern und effizienter gestalten. Sie bieten automatisierte Beweissammlungen von Cloud-Anbietern, eine AI-gestützte Richtlinienerstellung auf Deutsch und Englisch und einen Endpunkt-Compliance-Agenten für Geräteüberwachung. Das Hauptanliegen bei der Auswahl einer solchen Plattform sollte die Anpassung an die spezifischen Anforderungen der EU-Finanzdienstleistungssektor und die Einhaltung von Datenresidenzrichtlinien wie die 100%ige EU-Datenruheständigkeit sein.

Matproof, eine speziell für den EU-Finanzsektor entwickelte Compliance-Automatisierungsplattform, bietet alle oben genannten Funktionen und ist in Deutschland gehostet, um die Anforderungen der DSGVO und anderen EU-Datenschutzrichtlinien zu erfüllen. Sie ist eine natürliche Wahl für Institute, die nach einer umfassenden und skalierbaren Lösung suchen, um ihre freiwilligen Meldungen von Cyber-Bedrohungen gemäß DORA effizient und sicher durchzuführen.

Ehrlich gesagt, hilft Automatisierung, wenn es um die Effizienz, Genauigkeit und Skalierbarkeit geht. Allerdings kann sie nicht jedes Problem lösen. Es ist wichtig, den Menschen eine zentrale Rolle in der Bewertung und Entscheidungsfindung bei der Behandlung von Cyber-Bedrohungen beizubehalten. Die Automatisierung sollte als Tool gesehen werden, das den Prozess erleichert und nicht ersetzt.

Getting Started: Ihre nächsten Schritte (300 Wörter)

Um mit der freiwilligen Cyber-Bedrohungsmeldung nach DORA-Artikel 19(2) zu beginnen, folgen Sie diesem fünfschritigen Aktionsplan:

  1. Überprüfen Sie die Anforderungen: Lesen Sie Artikel 19(2) von DORA gründlich durch und identifizieren Sie, welche Informationen gemeldet werden müssen.
  2. Einrichten eines internen Meldemechanismus: Erstellen Sie einen Prozess, um Cyberbedrohungen intern zu identifizieren und zu melden.
  3. Schulung und Sensibilisierung: Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, damit sie potenzielle Bedrohungen erkennen und gemäß Ihren internen Richtlinien handeln können.
  4. Externe Ressourcen nutzen: Greifen Sie auf offizielle EU-/BaFin-Publikationen zurück, um sich mit der gesetzlichen Verpflichtung vertraut zu machen.
  5. External Help vs. In-house Decision: Bewerten Sie anhand der Komplexität Ihres Risikoprofils, ob Sie externe Hilfe benötigen oder ob Sie das Reporting selbst durchführen können.

Zu den Ressourcen zählen die offiziellen Leitlinien der BaFin und die Empfehlungen der Europäischen Union. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt externe Hilfe in Betracht ziehen, denken Sie daran, dass die Einhaltung der Complianceanforderungen eine Priorität ist. Ein schnelles Erfolgserlebnis, das Sie in den nächsten 24 Stunden erreichen können, besteht darin, ein internes Cyber-Bedrohungsmeldesystem zu implementieren undEmployeenn zu sensibilisieren.

Frequently Asked Questions (400 Wörter)

Frage 1: Muss ich alle Cyberbedrohungen melden, auch wenn sie nicht zu einem Datenverlust geführt haben?
Nein, gemäß DORA-Artikel 19(2) müssen Sie nur Cyberbedrohungen melden, die zu einem "Signifikanten Eingriff" in die Integrität oder Vertraulichkeit Ihrer geführt haben. Dies schließt Situationen ein, in denen Kundendaten oder sensible Geschäftsinformationen kompromittiert wurden.

Frage 2: Welche Informationen müssen in der Meldung enthalten sein?
Die Meldung sollte detaillierte Informationen über die Cyberbedrohung enthalten, einschließlich der Art der Bedrohung, des potenziellen Schadens und der getroffenen Gegenmaßnahmen. Darüber hinaus sollten Sie die Kontaktdaten Ihrer Organisation angeben, damit die Finanzaufsichtsbehörden weitere Informationen anfordern können.

Frage 3: Wie lange habe ich Zeit, eine Meldung nachzuvollziehen?
Sie sind verpflichtet, die Meldung unverzüglich nachzuvollziehen, sobald Sie eine Cyberbedrohung identifiziert haben, die die in Artikel 19(2) genannten Kriterien erfüllt. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Erkennung der Bedrohung eine Meldung einreichen müssen.

Frage 4: Gibt es eine Vorlage für die Meldung?
Die BaFin bietet eine Meldeformular zur Verfügung, das Sie für Cyber-Bedrohungen nutzen können. Es ist wichtig, dieses Formular sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Frage 5: Kann ich die Meldung in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch abgeben?
Nein, gemäß der BaFin-Richtlinie sollten alle Meldungen auf Englisch oder Deutsch erfolgen. Wenn Ihre Organisation Lieferanten aus anderen Ländern hat, sollten Sie sicherstellen, dass sie die erforderlichen Informationen auch in einer dieser Sprachen bereitstellen können.

Key Takeaways (150 Wörter)

In diesem Artikel haben wir diskutiert, warum die freiwillige Cyber-Bedrohungsmeldung nach DORA-Artikel 19(2) für Ihre Finanzdienstleistungsunternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Die Hauptpunkte lauten:

  • Cyber-Bedrohungen müssen gemeldet werden, wenn sie einen signifikanten Eingriff darstellen.
  • Die Meldung muss detaillierte Informationen enthalten und unverzüglich erfolgen.
  • Die BaFin bietet ein Meldeformular an, das Sie für Ihre Meldungen nutzen können.
  • Die Meldung sollte auf Englisch oder Deutsch erfolgen.

Als nächsten Schritt sollten Sie einen internen Prozess einrichten, um Cyberbedrohungen zu identifizieren und zu melden. Matproof kann Ihnen dabei helfen, diesen Prozess zu automatisieren und die Compliance mit DORA-Artikel 19(2) effizienter zu verwalten. Weitere Informationen und eine kostenlose Bewertung finden Sie unter https://matproof.com/contact.

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